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A320-X: Flight Sim Labs spähte wohl Chrome-Passwörter von Piraten aus

  • Sascha
  • February 20, 2018 at 8:42 AM
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    Sascha
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    • February 20, 2018 at 8:42 AM
    • Official Post
    • #1

    Der Add-On Hersteller Flight Sim Labs hat in seinen A320-X Maleware platziert, die es zum Ziel hatte, die Passwörter eines speziellen Piraten auszuspähen. Hierdurch wollte man offenbar erreichen, Zugang zu den Piraten-Websiten zu erhalten, auf denen er den Crack des A320-X verbreitete. Der vollständige Artikel zu dieser Sache findet ihr hier.

    Best Regards,
    Sascha Schreck

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    David Hilker
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    • February 20, 2018 at 11:32 AM
    • #2

    Mich würde mal interessieren: Wer lässt sich denn hier alles den Kaufpreis erstatten? Ich nicht, denn ich denke, der Shitstorm war Strafe genug und hoffentlich auch eine Lehre. Hat sie auf jeden Fall mehr gekostet, als die Piraten aus Russland oder sonstwoher, die so oder so nie den Airbus gekauft hätten. Muss man sich schon fragen, ob es das Wert war.

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    Sascha
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    • February 20, 2018 at 11:47 AM
    • Official Post
    • #3

    Dazu kommt ja noch die strafrechtliche Relevanz der Angelegenheit. Könnte also ein juristisches Nachspiel mit Knast bedeuten...

    Best Regards,
    Sascha Schreck

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    David Hilker
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    • February 20, 2018 at 12:18 PM
    • #4

    Denkst du nicht, dass du da eventuell übertreibst? Welches Gericht soll sich denn genau der Sache annehmen? In welchem Land? Wer reicht wegen einem 140$ Add-On Klage ein un schießt die Kosten vor? Da hat verlangt der Anwalt in der ersten halben Stunde schon mehr. Meine Vorhersage: Da passiert garnichts.

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  • volkerjacob
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    Volker
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    • February 20, 2018 at 2:10 PM
    • #5

    Bei Straftaten spielt das keine Rolle - da brauchst auch keinen Anwalt - Anzeige bei Polizei reicht......

    Servus

    Volker

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  • OfficerCrockey
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    David Hilker
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    • February 20, 2018 at 2:34 PM
    • #6

    Hab mal eine Anzeige erstattet wegen Kreditkartenbetrug. Schön fein säuberlich alles erklärt. Natürlich nie wieder was gehört.

    Da wäre ich gerne dabei, wenn du auf deiner örtlichen Polizeidienststelle das Problem erklärst. In der Theorie magst du schon recht haben. Aber mal wirklich... wie stellt ihr euch das vor? Es ist nicht mal ganz klar, wo die Firma sitzt.

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  • volkerjacob
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    Volker
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    • February 20, 2018 at 3:24 PM
    • #7

    Die Firma dürfte ja wegen der abgeführten Unsatzsteuer leicht zu finden sein für jede Art von Behörde. Weiterhin muss man natürlich nicht zur örtlichen Stelle gehen, sondern sich an das entsprechende Department beim LKA wenden - die örtliche Polizei ist bei sowas eh nie zustämdig, bzw haben keine Ahnung. Kenne jetzt den Paragraphen nicht - aber alleine das ein Tool, dessen Signatur laut VirusTotal die selbe ist wie das Programm auch beim Ausspähen von Daten im Bundestag im Sommer 2017 verwendet wurde, sollte interessant genug für jeden Staatanwalt sein . Wenn man Reddit und diversen Discord Channel glauben kann is eh schon das FBI an der Sache wegen des verwendeten Tools. Das die das bei Kunden auf den PC gebracht haben ist wirklich nicht so relevant.

    Aber egal - mich betrifft das nicht - finde nur schade das das Image nun geschädigt ist und gerade unsere nun doch kleine Flusi Scene in sowas drinhängt......

    Servus

    Volker

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    Edited 2 times, last by volkerjacob (February 20, 2018 at 5:46 PM).

  • volkerjacob
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    Volker
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    • February 20, 2018 at 5:34 PM
    • #8

    So - gefunden:

    § 202a
    Ausspähen von Daten

    (1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

    § 202b
    Abfangen von Daten

    Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten (§ 202a Abs. 2) aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

    § 202c
    Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten

    (1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er

    1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
    2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,

    herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.

    Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/

    Servus

    Volker

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  • OfficerCrockey
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    David Hilker
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    • February 20, 2018 at 5:44 PM
    • #9

    Ist ja schön und gut, der Vollständigkeit halber könntest du auch noch den entsprechenden Paragraphen aus Tonga oder Nauru hier reinkopieren. Warum sollte das deutsche Recht hier relevant sein?

    Und „bis zu 3 Jahren“ heißt am Ende des Tages maximal eine Geldstrafe.

    Damit will ich es nicht kleinreden aber dass hier am Ende jemand im Knast sitzt, ist einfach unwahrscheinlich.

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  • volkerjacob
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    • February 20, 2018 at 6:18 PM
    • #10
    Quote from OfficerCrockey

    Ist ja schön und gut, der Vollständigkeit halber könntest du auch noch den entsprechenden Paragraphen aus Tonga oder Nauru hier reinkopieren. Warum sollte das deutsche Recht hier relevant sein?

    Weil hier in DE das deutsche Recht gilt wenn er verkauft - egal ob Online oder nicht

    Servus

    Volker

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  • Gast
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    • February 20, 2018 at 6:21 PM
    • #11
    Quote from OfficerCrockey

    Damit will ich es nicht kleinreden aber dass hier am Ende jemand im Knast sitzt, ist einfach unwahrscheinlich.

    Die sitzen in der EU . Anzeige kannst Du überall machen. Ob das sinnvoll ist sei mal dahingestellt.

    Den Schaden aus solchen Dingen haben alle Entwickler, denn der Gedanke "na wer weiß was andere so treiben" ist dann nicht weit weg. Würden sich alle an die Gesetze halten und dem User in einem Popup oder Fenster im Installer mitteilen, dass und was gesendet wird, wäre schon viel geholfen. Da wird doch schon jegliches Recht verbogen. Die Entwickler schaden sich selbst wenn fast jedes Addon Adminrechte verlangt und auch noch die Ausschaltung des Virenscanners. Da taucht schon mal die Frage "wozu?" auf.

    Ein normales FS Addon benötigt keines von Beiden um im FS zu laufen.

    Die Hersteller müssen mal aufpassen , dass sie sich nicht selbst das Wasser abgraben. Wenn eine Schwarzkopie unkomplizierte und gefahrloser zu installieren geht als das Orginal, kann das nicht der gewünschte Effekt sein.

  • OfficerCrockey
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    David Hilker
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    • February 21, 2018 at 12:16 PM
    • #12
    Quote from volkerjacob

    Weil hier in DE das deutsche Recht gilt wenn er verkauft - egal ob Online oder nicht

    Volker, ich will ja nicht mit dir streiten. Aber bist du so naiv? Mag ja sein, dass das in der Theorie so ist. Die Praxis sieht einfach anders aus. Bei Flightsimlabs hättest du noch eine Minimalchance, da EU. Aber ob das wirklich so ist, oder ob die nur auf den Seychellen registriert sind, weißt du doch garnicht. Auf den Rechnungen steht nichts drauf. PMDG zum Beispiel verkauft hier auch fleißig aber die sind für dich hier ganz sicher nicht greifbar.

    Hier verkaufen Firmen sogar fleißig über Amazon und führen keinerlei Steuer ab. Die Firmen sitzen irgendwo in China, viel Spaß beim Durchsetzen deiner Rechte.

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  • volkerjacob
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    Volker
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    • February 21, 2018 at 2:05 PM
    • #13

    Warum beschreibst Du mich als naiv, wenn doch Du in Beitrag 4+9 die Relevanz entsprender Gesetzte in Frage stellst und ich Dir ein Bespiel aufzeige . Die Paxis ist eine ganz andere Sache - mir persönlich ist es egal wie ich auch schon weiter oben geschrieben habe.

    Servus

    Volker

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